Die Landschaft der Gemeinden Soyen und Babensham unterscheidet sich auf den ersten Blick nicht wesentlich voneinander. Wiesen, Hügel, Wälder und steile Hänge hinunter zu den Ufern des Inn. Für die örtlichen Landwirte jedoch unterscheiden sich die Gemeinden sehr wohl, und zwar in einer Förderung, die sie für ihre Felder erhalten: Für die Flächen in Babensham gibt es zusätzliche Beihilfen von ca. 50-80 Euro pro Hektar, für die Flächen in Soyen nicht. Wie kann das sein? Der Grund ist eine Regelung, die der Staat vor Jahrzehnten getroff en hat. Gebirgsähnliche Flächen wurden damals in die Gebietskulisse „Benachteiligtes Gebiet“ aufgenommen. Sehr präzise ist man bei der Einteilung in Bayern allerdings nicht vorgegangen. Zum „Benachteiligten Gebiet“ wurden nicht einzelne Flurstücke, sondern ganze Gemeinden erklärt. Die Landwirte der Gemeinde Babensham, wo es durchaus steile Hänge gibt, hatt en damals Glück und fi elen alle in die Gebietskulisse, die Landwirte in Soyen, obwohl es dort ebenso steile Hänge gäbe, nicht. Bis heute besteht so das Kuriosum, dass eine völlig ebene Fläche in Babensham als „benachteiligt“ gefördert wird, ein schwer zu bewirtschaft ender Steilhang in Soyen aber nicht. Und das ist nur ein Beispiel von vielen in Bayern. Sepp Willnhammer, Gemeinderat und Vorstandsmitglied der CSU in Soyen, kämpft seit Jahren gegen diese Ungleichbehandlung an. Schon mehrfach hat er die Abgeordneten der CSU im Bundestag, im Landtag und auf kommunaler Ebene mit der Sache konfronti ert und klargestellt: „Wir wollen, dass auch unsere Landwirte diese höhere Beihilfe erhalten können und Teile unserer Gemeinde als benachteiligtes Gebiet ausgewiesen werden. Wir wollen die „kleinen“ bäuerlichen Betriebe unterstützen.“ Das soll nun nicht heißen, dass man auch in Soyen selbst für flache Flächen eine Förderung bekommen sollte, sondern, dass in beiden Gemeinden nur der Landwirt, der tatsächlich eine Steilfl äche bewirtschaft et, entsprechend unterstützt werden darf. Dank moderner Vermessung, so Willnhammer, müssen die Behörden heute im Stande sein, hier von Fall zu Fall zu unterscheiden. Otto Lederer, der für Soyen zuständige Stimmkreisabgeordnete der CSU, hat die Sache mitt lerweile mehrfach bei Landwirtschaft sminister Brunner vorgetragen. Nun konnte er der Soyener CSU als Ergebnis mitteilen, dass man sich dort inzwischen um eine Neuabgrenzung der „Benachteiligten Gebiete“ bis 2018 bemühe. Ziel sei, die Flächen „nach den aktuellen technischen Möglichkeiten neu zu definieren. (…) Aus Gründen der Genauigkeit und der Gerechtigkeit wird laut Landwirtschaft sministerium die Gemarkung als kleinstmögliche Bezugseinheit in allen Kategorien zur Anwendung kommen.“ Das heißt: Es sollen immerhin nur mehr Teilbereiche von Gemeinden gleich gefördert werden, nicht mehr ganze Gemeinden. Und die Karten sollen neu gemischt werden. In der GeDie Antwort von Frau Röber, persönliche Referenti n des Landtagsabgeordneten Otto Lederer: … ich darf Ihnen im Namen des Landtagsabgeordneten Otto Lederer sehr herzlich für Ihr Schreiben zum Thema „Benachteiligte Gebiete“ danken. Gleichzeitig möchte ich Sie um Verständnis dafür bitten, dass Sie aufgrund der Urlaubszeit länger als üblich auf eine Antwort von uns haben warten müssen. Auch Herrn Lederer ist dieses von Ihnen angesprochene Thema weiter wichtig, weshalb er erst im Sommer des vergangenen Jahres noch einmal mit Bayerns Landwirtschaft sminister Helmut Brunner und im Dezember 2016 mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Landwirtschaft sministerium diesbezüglich Kontakt hatte. Dabei wurde ihm mitgeteilt, dass die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete weiter ein zentrales agrarpolitisches Vorhaben in der Zeit bis 2018 darstellt. Neben der nach Verordnung (EU) 1305/2013 obligatorisch aus erheblichen natürlichen Gründen neu abzugrenzenden Gebietskulisse (derzeit sog. Benachteiligte Agrarzone) hat sich Bayern entschieden, auch die Berggebiete nach den aktuellen technischen Möglichkeiten neu zu defi nieren. Dadurch sollen Gebiete mit ähnlichen Bewirtschaft ungserschwernissen auch außerhalb des Alpenraumes, die die einheitlich auf Bayern anzuwendenden Kriterien erfüllen, berücksichtigt werden. In diesem Sinne wurden auch die Arbeitsgemeinschaft für Bergbauernfragen im Bayerischen Bauernverband, der Almwirtschaft liche Verein Oberbayern, der Alpwirtschaft liche Verein Allgäu und Vertreter der BBV über eine Aktualisierung der Berggebietsabgrenzung ausführlich informiert. Für die Neuabgrenzung der Gebiete werden die Kriterien Höhenlage und Hangneigung auf Ebene der Gemarkung mit modernen Geoinformati onssystemen auf Basis eines digitalen Geländemodells angewendet. Nach den Vorgaben der EU stellt die Gemeinde oder Gemarkung die kleinste Gebietsgröße dar. Aus Gründen der Genauigkeit und der Gerechti gkeit wird laut Landwirtschaft sministerium die Gemarkung als kleinstmögliche Bezugseinheit in allen Kategorien zur Anwendung kommen. Dies für Sie zur Informati on. Herr Lederer wird sich ebenfalls gerne noch einmal unterstützend mit Ihrem Schreiben ebenfalls an das Bayerische Landwirtschaft sministerium wenden. meinde Soyen besteht damit die Chance, dass Landwirte in Gebieten wie der Gemarkung Schlicht, künft ig Unterstützung erhalten könnten. Zu 100% optimal erscheint diese Lösung noch nicht, aber es tut sich etwas. Sepp Willnhammer und die Soyener CSU jedenfalls versichern, am Ball zu bleiben. Für seinen unermüdlichen Einsatz und die entscheidende Hartnäckigkeit danke ich Sepp Willnhammer Michael Schlosser, im Namen der Vorstandschaft CSU Soyen
Die Antwort von Frau Röber, persönliche Referenti n des Landtagsabgeordneten Otto Lederer:
… ich darf Ihnen im Namen des Landtagsabgeordneten Otto Lederer sehr herzlich für Ihr Schreiben zum Thema „Benachteiligte Gebiete“ danken. Gleichzeitig möchte ich Sie um Verständnis dafür bitt en, dass Sie aufgrund der Urlaubszeit länger als üblich auf eine Antwort von uns haben warten müssen. Auch Herrn Lederer ist dieses von Ihnen angesprochene Thema weiter wichtig, weshalb er erst im Sommer des vergangenen Jahres noch einmal mit Bayerns Landwirtschaft sminister Helmut Brunner und im Dezember 2016 mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Landwirtschaft sministerium diesbezüglich Kontakt hatte. Dabei wurde ihm mitgeteilt, dass die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete weiter ein zentrales agrarpoliti sches Vorhaben in der Zeit bis 2018 darstellt. Neben der nach Verordnung (EU) 1305/2013 obligatorisch aus erheblichen natürlichen Gründen neu abzugrenzenden Gebietskulisse (derzeit sog. Benachteiligte Agrarzone) hat sich Bayern entschieden, auch die Berggebiete nach den aktuellen technischen Möglichkeiten neu zu definieren. Dadurch sollen Gebiete mit ähnlichen Bewirtschaft ungserschwernissen auch außerhalb des Alpenraumes, die die einheitlich auf Bayern anzuwendenden Kriterien erfüllen, berücksichtigt werden. In diesem Sinne wurden auch die Arbeitsgemeinschaft für Bergbauernfragen im Bayerischen Bauernverband, der Almwirtschaftliche Verein Oberbayern, der Alpwirtschaftliche Verein Allgäu und Vertreter der BBV über eine Aktualisierung der Berggebietsabgrenzung ausführlich informiert. Für die Neuabgrenzung der Gebiete werden die Kriterien Höhenlage und Hangneigung auf Ebene der Gemarkung mit modernen Geoinformati onssystemen auf Basis eines digitalen Geländemodells angewendet. Nach den Vorgaben der EU stellt die Gemeinde oder Gemarkung die kleinste Gebietsgröße dar. Aus Gründen der Genauigkeit und der Gerechti gkeit wird laut Landwirtschaft sministerium die Gemarkung als kleinstmögliche Bezugseinheit in allen Kategorien zur Anwendung kommen. Dies für Sie zur Informati on. Herr Lederer wird sich ebenfalls gerne noch einmal unterstützend mit Ihrem Schreiben ebenfalls an das Bayerische Landwirtschaft sministerium wenden.
Artikel erschienen im Soyener Bürgerblatt (Ausgabe 126 August / September 2017)